1.1 “Besucher“ der vereinsgelenkten Homepage des Fördervereins Wichernhaus e. V. (nachfolgend „Website“) werden hiermit begrüßt. Ihnen gilt der Dank an ihrem Interesse am Förderverein mit dem Zweck des Erhalts des Wichernhauses am Büttenberg in Ennepetal im Rahmen seiner Möglichkeiten. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über den Um- gang mit personenbezogenen Daten bei einer Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten in Wort und Bild, mit denen Personen eindeutig identifiziert werden können.
1.2 Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverord nung (DSGVO) ist der jeweils amtierende Vorstand des Fördervereins Wichernhaus e. V., Buchenstr. 13, 58256 Ennepetal. Der für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Förder- vereins über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Förderverein entscheidet.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Förderverein Wichernhaus e. V. (z.B. per Kon- taktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten ausgetauscht, erhoben, und ggf. gespeichert. Welche dies sind, kann aus dem Formular „Beitrittserklärung“ zur Mit- gliedschaft im Verein ersehen werden. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der innerhalb der Mitgliedschaft erwachsenen Aufgaben verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten sind die Richtlinien gemäß Art. 6 Abs. 1, DSGVO.
3.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt seinen Mitgliedern und den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung solcher Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte):
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt werden oder offengelegt werden können. Institutionen, die ggf. einen jeweils begründet berechtigten Zugang zu vom Förder-verein Wichernhaus e. V. gespeicherten Mitgliederdaten haben, sind öffentlich rechtliche Einrichtungen wie die Evangelische Kirchengemeinde Milspe-Rüggeberg und die zustän-dige Finanzbehörde;
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Die Mitglieder sind dieTräger personen-bezogener Daten und haben bei der Erkenntnis fehlerhafter Erfassung und Speicherung der Daten zu ihrer Person ein Recht auf eine unverzügliche Berichtigung ihrer sie selbst betreffenden, unrichtigen Daten und/oder Vervollständigung ihrer gespeicherten, unvoll-ständigen Daten in vereinseigenen Listen;
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Mitglieder des För-dervereins haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden die be-treffenden Daten unverzüglich gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Vereinsmitglieder der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstießen, ihr Einwand zur Berichtigung ihrer Daten vom Verein nicht zur Richtigstellung führten, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gericht-lichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die Anferti gung eines Protokolls zum Verlauf des Verfahrens ist dabei hilfreich!
3.2 Widerspruchsrecht
Wenn der Verein im Rahmen einer Interessenabwägung die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Fördervereins Wichernhaus e. V. aufgrund eines berechtigten Interesses des Vereins
erheben, speichern und verarbeiten, haben die Mitglieder das Recht, jederzeit eine Erlaubnis der Verarbeitung von ihnen eigenen Daten durch den Verein in der ab dann folgenden Zeit mit einer
überprüfbaren Begründung zu widerrufen. Bei Eingang eines schriftlichen verfassten Widerrufs der Erlaubnis einer Nutzung personenbezogener Daten durch das Mitglied selbst oder durch eine mit der
Wahrnehmung der Rechte des Mitgliedes des Vereins beauftragten Person wird die Datenverarbeitung und -nutzung durch den Verein zeitnah eingestellt. Eine Löschung der personenbezogenen Mitgliederdaten
geschieht spätestens nach einer Beendigung einer jeweiligen Mitgliedschaft zur Beendigung des jeweiligen Geschäftsjahres .
Eine Weiterverarbeitung personenbezogener Mitgliederdaten bleibt dem Verein vorbehal- ten, sollte er zwingende Gründe im Interesse vereinsspezifischer Aspekte für eine fortzu- setzende, schutzwürdige
Datenverarbeitung im Sinne der Wahrnehmung der Interessen des Vereins in der Geltendmachung, Ausübung, Verteidigung von Rechtsansprüchen oder der Anwendung allgemein anerkannter Grundrechte vorliegen
oder nachzuweisen sein kön- nen! Die durch den Verein jeweilig erhobenen personenbezogenen Daten seiner Mitglieder dienen ausschließlich der Nutzung des durch die Satzung des Fördervereins
Wichernhaus e. V. definierten Zwecks der Mitwirkung innerhalb der jeweiligen Vereinsaktivitäten. Sollte eine erweiterte Nutzung von Mitgliederdaten erwogen werden, sollte ein im jeweiligen Sinn
formulierter Entschluss gefasst werden müssen. Dieser Vorgang kommt dem Verlangen einer Satzungsänderung gleich, die nur innerhalb einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung verabschiedet werden
kann.
Treten Vereinsmitglieder als mit vom Verein zu beauftragten Diensten in Kontakt, so sind die Daten handelnder Personen als jeweilige Vertragspartner auch außerhalb des Vereins im Rahmen der derzeitigen Vertragsabwicklung zur Erfüllung vereinbarter Leistung mit den beauftragte Unternehmen auszutauschen, soweit dies erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist hierbei der Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jewei- ligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungs- fristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsneuanbahnung erforderlich sind und/oder vereinsseits kein berechtigtes Interesse an einer Fortführung der Datenspeicherung besteht.